Gefährliche Urteile
Geht es Ihnen manchmal auch so? Der Abend ist da, das iPad liegt griffbereit – und man streift ein wenig durch digitale Welten. Nicht zielgerichtet, sondern eher, sagen wir: spielerisch.
So war es kürzlich auch bei mir. Ich hätte den Abend ebenso gut mit einem Buch oder einem Glas Wein verbringen können – aber ich wollte mal sehen, wie es eigentlich um meine rechtliche Aktualität bestellt ist. Nicht juristisch im engeren Sinn, denn ich bin keine Juristin. Ich bin Philosophin. Aber als Geschäftsführerin der Directors Academy sollte ich doch einen guten Überblick über aktuelle Rechtsprechung haben, die für Aufsichtsräte von Bedeutung ist. Immerhin haben wir regelmäßig Austausch mit hochkarätigen Gesellschaftsrechtlern und mit den führenden Anwaltskanzleien Deutschlands.
Also dachte ich mir: Schauen wir mal nach. Und tatsächlich – ChatGPT präsentierte mir vier hochrelevante Urteile aus dem Jahr 2025. Und zwar mit folgendem Inhalt:
1. Die große Abberufung – und das juristische Nachspiel
Wenn Vorstände stören, werden sie abberufen. Schnell, öffentlichkeitswirksam, mit Nachdruck. Und dann? Dann bleibt der Dienstvertrag bestehen – solange er nicht fristgerecht gekündigt wurde. So entschied das OLG München (Urteil vom 17. Juni 2025 – 7 U 142/24). Eine Abberufung ersetzt keine Kündigung, auch wenn es sich so anfühlt. Für die Praxis: Wer mit juristischen Symbolen arbeitet, sollte die juristische Substanz nicht vergessen.
2. ESG – jetzt haftungspflichtig
Es war nur ein Absatz im Nachhaltigkeitsbericht, den das Unternehmen wegließ. Dafür kippte die Entlastung für das ganze Gremium vor Gericht. Das LG Stuttgart (Urteil vom 12. April 2025 – 20 O 231/23) entschied, dass ESG längst kein Appendix mehr ist. Wer als Aufsichtsrat bei offenkundigen Mängeln nicht interveniert, riskiert persönliche Haftung. Für die Praxis: ESG ist nicht nett – ESG ist notwendig.
3. Mandats-Monopolisten im Visier
„Ich kann das leisten“, sagt der Aufsichtsrat, der in sieben kommunalen Gremien sitzt. „Das glauben wir Ihnen sogar“, sagt das OLG Düsseldorf (Urteil vom 5. Februar 2025 – I-13 U 104/23). „Aber erklären Sie es uns.“ Vielmandate seien zulässig, aber nicht ohne Begründung. Und nicht ohne Selbstreflexion. Gremien, so das Gericht, müssen prüfen, ob Mandatsträger ihre Aufgaben in der gebotenen Tiefe erfüllen können. Für die Praxis: Vielmandate sind kein Statussymbol mehr – sondern ein Prüfstein.
4. Darlehen mit Tarnkappe
Venture-Darlehen mit eingebauter Beteiligung, Wandlungsrecht und Rücktrittsoption? Klingt modern. Ist auch gefährlich. Der BGH (Urteil vom 15. Januar 2025 – II ZR 219/23) stellte klar: Wirtschaftlich relevante Geschäfte sind zustimmungspflichtig – unabhängig davon, wie kreativ sie verpackt werden. Umgehungstatbestände erkennt das Gericht. Und straft sie. Für die Praxis: Substanz schlägt Etikett. Immer.
Sie merken es vielleicht schon: Diese Texte lesen sich beinahe zu gut, um wahr zu sein. Und tatsächlich – es wird Sie nicht überraschen: Auch mich hat es – nun ja – nicht überrascht. Oder vielleicht doch ein kleines bisschen, wie geschmeidig diese Urteile daherkommen.
Vorsichtshalber habe ich die Entscheidungen zwei verlässlichen Stellen zur Gegenprüfung vorgelegt: einer großen Kanzlei, mit der wir regelmäßig arbeiten – und einem brillanten Gesellschaftsrechtler, der uns seit Jahren mit klarem Blick begleitet.
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten.
Vom Gesellschaftsrechtler kam noch in derselben Nacht – gegen 23 Uhr – eine verblüffte Antwort: „Diese Urteile gibt es nicht.“ Die Aktenzeichen seien frei erfunden, der Inhalt bestenfalls hypothetisch. Auch bei der großen Kanzlei: Fehlanzeige. Nichts davon war in Datenbanken auffindbar, kein Urteil, keine BGH-Pressemitteilung, nicht einmal ein entfernter Hinweis auf entsprechende Verfahren.
Meine Quelle? ChatGPT.
Natürlich verweist ChatGPT auf ARückfrage ganz brav darauf, dass Informationen überprüft werden müssen. Und dass manches „hypothetisch“ sei. Diese vier Urteile hätten so „theoretisch ergehen können“. Was ja nett gemeint ist. Aber stellen Sie sich vor, eine Fachzeitschrift übernimmt so etwas ungeprüft. Oder ein Anbieter mit weniger hohem Qualitätsanspruch. Und schon sind sie in der Welt: falsche Fakten, die irgendwann als Zitate wieder auftauchen – und eine ganz eigene Dynamik entwickeln.
Im Kleinen ist das ja noch unterhaltsam. Ich war unlängst in Soest und ließ mir von ChatGPT Sehenswürdigkeiten empfehlen – etwa ein entzückendes kleines Gässchen, das ich dann auch gewissenhaft suchte. Und suchte. Und suchte. Um schließlich von der Touristeninformation zu erfahren: Dieses Gässchen gibt es schlicht nicht.
Nun gut. Einige zusätzliche Schritte haben ja noch niemandem geschadet. Aber im Großen – etwa bei rechtlicher Orientierung – kann derlei Spielerei durchaus problematisch werden.
Deshalb lassen wir bei Directors Academy jede Information gegenprüfen. Wenn sie nicht gleich direkt von einer Expertin oder einem Experten stammt, dann wird sie von einer solchen verlässlich gegengelesen. Bei rechtlichen Themen sind das nur hochkarätige Kanzleien. Und ich bin froh, dass wir das so machen.
Denn: Aufsichtsratsarbeit ist Verantwortung. Und Verantwortung braucht Klarheit, Genauigkeit – und verlässliche Quellen. In einer Zeit, in der Fake News längst auch die Fachwelt erreichen, ist es umso wichtiger zu wissen, wo die Grenze verläuft. Zwischen Inspiration und Illusion. Zwischen Spielerei und Substanz.
Ein bisschen Spielerei darf sein – gerade abends. Aber wenn’s ernst wird, verlassen wir uns lieber auf das, was Bestand hat.
Dr.Viktoria Kickinger, Aufsichtsrätin; Geschäftsführerin der Directors Academy

