Commercial Courts: Der elegante Turbo für Aufsichtsräte im Haftungsdschungel

12. Dez.. 2025 | Der Aufsichtsrats-Blog, Finanzinstitute, Kapitalgesellschaften, Management

Stellen Sie sich folgende Situation vor, die so manchen von uns vertraut ist. Als Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats einer börsennotierten Tech-Gesellschaft blicken Sie auf einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150 Millionen Euro. Ein ehemaliger CEO hat durch eine riskante US-Übernahme das Unternehmen an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht. Der Beweislast umfasst tausende englischsprachiger E-Mails, Due-Diligence-Berichte und komplexe Finanzmodelle. Klagen oder selbst haften? Bis vor Kurzem war dies ein zermürbender Marathon. Seit dem 1. April 2025 ändert sich das grundlegend – dank der Commercial Courts.

Die klassische Herausforderung: Landgerichtsverfahren

Nehmen wir den fiktiven Fall der „NovaTech AG“ – vollständig erfunden, keine Ähnlichkeit zu realen Entitäten. Dr. Elena Hartmann klagt den Ex-CEO. Vor einem regulären Landgericht müssen Beweismittel ins Deutsche übersetzt werden – mit hohen sechsstelligen Kosten und jahrelangen Verzögerungen. Allgemein spezialisierte Richter ringen mit internationaler M&A-Komplexität. Gutachten kollidieren, und nach fünf Jahren folgt ein Urteil mit Verfahrensmängeln: Rückverweis ans Oberlandesgericht. Effizienz bleibt fernab.

Der elegante Weg: Commercial Courts

Die Lösung liegt darin, dass die Parteien sich auf einen Commercial Court am Oberlandesgericht einigen. Englisch als Verfahrenssprache ist möglich bei Vereinbarung – ohne Übersetzungsaufwand. Spezialisierte Richter mit M&A-Expertise verstehen US-Fiduciary-Duties intuitiv. Aktives Case Management führt zu fokussierten Verhandlungen, ein verkürzter Instanzenzug direkt zum BGH. Ergebnis: Nach etwa 18 Monaten liegt ein präzises, durchsetzbares Urteil vor. Kostenersparnis und Rechtssicherheit gehen hier Hand in Hand.

Breite Anwendbarkeit – auch national

Commercial Courts sind nicht auf internationale Streitigkeiten beschränkt. Sie sind auch zwischen zwei deutschen Unternehmen möglich – bei einem Streitwert ab 500.000 Euro und Themen wie Organhaftung oder Unternehmenskäufen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch, Englisch nur auf Wunsch. Hamburgs erstes Urteil im November 2025 – ein Millionenstreit um Solarbatterien – unterstreicht die Praxisreife: Zügig und fachlich überzeugend.

Bewährte internationale Vorbilder

London Commercial Court, Amsterdam NCC, Pariser International Chambers und Delaware Court of Chancery zeigen den Weg. Deutschland schließt nun nahtlos auf.

Strategische Hinweise für den Aufsichtsrat

Es empfiehlt sich, bestehende Verträge im Unternehmen dahingehend zu prüfen, ob Gerichtsstands- und Verfahrenssprachenklauseln den Commercial Courts Rechnung tragen. Ebenso sollten Aufsichtsräte ihren Vorstand oder CEO dazu anregen, Verträge gegebenenfalls entsprechend zu erweitern. Im Falle von Haftungsverdacht ist es ratsam, die Entscheidung für die Zuständigkeit der Commercial Courts frühzeitig und nachvollziehbar zu dokumentieren, um die Vorteile der spezialisierten Gerichte bestmöglich zu nutzen.

Commercial Courts stärken nicht nur den Justizstandort, sondern vor allem Ihre Position als Aufsichtsrat: Mehr Effizienz, weniger Risiko. Bleiben Sie informiert – wir in der Directors Academy bereiten (auch) englische Urteilsanalysen und Webinare und Round Tables dazu vor.

Dr. Viktoria Kickinger

Hinweis: Alle genannten Namen, Unternehmen und Fälle sind fiktiv. Jede Ähnlichkeit mit der Realität ist ausgeschlossen und rein zufällig.

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