Die Zukunft der ESG im Aufsichtsrat: Verschärfte Anforderungen ab 2025

31. Jan.. 2025 | Der Aufsichtsrats-Blog, Finanzinstitute, Kapitalgesellschaften

Gastbeitrag von Dr. Mirjam Peters

Die Integration von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in die Unternehmensführung ist nicht mehr nur ein Trend, sondern wird durch neue gesetzliche Vorgaben verbindlich geregelt. Mit dem Jahr 2025 treten verschärfte Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, die insbesondere die Rolle des Aufsichtsrats neu definieren. Doch was ändert sich im Vergleich zu 2024, und welche neuen Aufgaben kommen auf den Aufsichtsrat zu?

Vergleich 2024 und 2025

Die Jahre 2024 und 2025 markieren unterschiedliche Phasen der CSRD-Umsetzung, wobei ab 2025 eine deutliche Verschärfung eintritt und mehr Unternehmen betroffen sein werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie auf nationales Recht in Deutschland ist zwar verzögert, wird jedoch bis Herbst 2025 erwartet, somit ist es angeraten, dass sich Unternehmen proaktiv auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten.

1. Umfang der Berichtspflichten:

2024: Die erweiterten ESG-Berichtspflichten gelten für Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, wie große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.

2025: Diese Pflichten werden auf alle großen Unternehmen ausgeweitet, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Damit werden auch bisher nicht berichtspflichtige Unternehmen in den Fokus gerückt.

2. Prüfungspflichten:

2024: Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte erfolgt teils auf freiwilliger Basis.

2025: Ab diesem Zeitpunkt müssen Nachhaltigkeitsberichte verbindlich von unabhängigen Prüfern geprüft werden. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich, die Ergebnisse dieser Prüfungen zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.

3. Doppelte Wesentlichkeit:

2024: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit wird umgesetzt, aber die Anforderungen an Methodik und Tiefe sind noch flexibler.

2025: Diese Analyse wird systematisch geregelt und bindend. Der Aufsichtsrat muss sicherstellen, dass sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt die Einflüsse von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen umfassend analysiert werden.

4. European Sustainability Reporting Standards (ESRS):

2024: Die Einhaltung der ESRS wird empfohlen, bleibt aber in Teilen optional.

2025: Ab diesem Jahr ist die vollumfängliche Berichterstattung nach den ESRS verpflichtend. Der Aufsichtsrat ist gefordert, die Einhaltung dieser Standards zu überwachen.

Neue Verantwortung des Aufsichtsrats ab 2025

Die verschärften Anforderungen machen den Aufsichtsrat zu einem zentralen Akteur bei der Umsetzung von ESG-Strategien. Zu den neuen Aufgaben gehören:

1. Tiefgreifendere Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte:

Der Aufsichtsrat muss die Berichte nicht nur oberflächlich bewerten, sondern intensiv auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen. Dies erfordert fundierte Kenntnisse der ESRS und der berichteten ESG-Daten.

2. Überwachung der Wesentlichkeitsanalyse:

Die doppelte Wesentlichkeit wird ein zentraler Punkt der ESG-Berichterstattung. Der Aufsichtsrat muss die Methodik hinterfragen und sicherstellen, dass die Ergebnisse in die Unternehmensstrategie einfließen.

3. Aufbau von ESG-Expertise:

Ab 2025 wird von Aufsichtsräten erwartet, dass sie fundiertes Wissen in ESG-Themen besitzen. Dies geht über Grundkenntnisse hinaus und umfasst detailliertes Wissen zu Klimarisiken, sozialen Auswirkungen und Governance.

4. Strategische Integration:

Der Aufsichtsrat übernimmt die Verantwortung, ESG-Kriterien in die langfristige Unternehmensstrategie zu integrieren und die Umsetzung von ESG-Zielen zu überwachen. Dies schließt auch die Kontrolle ein, ob ESG-Kriterien in Vorstandsvergütungen eingebettet sind.

5. Enge Zusammenarbeit mit externen Prüfern:

Durch die verpflichtende Prüfung der Berichte ab 2025 wird eine enge Abstimmung zwischen Aufsichtsrat, Management und externen Prüfern notwendig.

Fazit: Verschärfte Anforderungen als Chance

Die neuen ESG-Pflichten ab 2025 stellen Unternehmen und Aufsichtsräte vor erhebliche Herausforderungen. Doch sie bieten auch die Chance, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Der Aufsichtsrat spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Seine aktive Mitgestaltung und Überwachung können den langfristigen Erfolg des Unternehmens sichern und gleichzeitig gesellschaftliche Erwartungen erfüllen.

Über die Autorin:

Dr. Mirjam Peters ist Vorständin für Nachhaltigkeit und Expertin für #CorporateGovernance sowie nachhaltige Unternehmensführung. Mit langjähriger Erfahrung in der Automobil- und Logistikbranche war sie in Europa und Asien in verschiedenen Leitungspositionen tätig. Als Autorin vermittelt sie fundiertes Wissen über die Rolle von #Nachhaltigkeit in der modernen Wirtschaft.

mirjam.peters.consulting@gmail.com

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