Für Aufsichtsräte ist Nachhaltigkeit keine Kür mehr

28. Aug.. 2026 | Der Aufsichtsrats-Blog, Finanzinstitute, Kapitalgesellschaften, Management

Sie ist zum Prüfstein für gute Governance, stabile Geschäftsmodelle und persönliche Verantwortung geworden.

Nachhaltigkeit auf der Agenda des Aufsichtsrats – drei Konsequenzen für die Praxis

Nachhaltigkeit ist für Aufsichtsräte längst Teil der Kernaufgaben in Kontrolle, Beratung und Personalkompetenz. Sie betrifft sowohl die finanzielle Stabilität des Unternehmens als auch ökologische, soziale und Governance‑Belange (ESG), die zunehmend über Reputation, Zugang zu Kapital und langfristige Wertschöpfung entscheiden.

1. Überwachung und strategische Einbindung

Aufsichtsräte müssen sicherstellen, dass der Vorstand diezunehmenden wachsenden gesetzlichen Nachhaltigkeitspflichten einhält – von der Nachhaltigkeitsberichterstattung über EU‑Regelwerke bis hin zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Gleichzeitig reicht es nicht mehr aus, Nachhaltigkeit nur als Compliance‑Thema zu betrachten: Strategische Nachhaltigkeitsziele, Wesentlichkeitsanalysen und Klimapfade werden zu festen Bestandteilen der Arbeit des Gremiums.

In der Praxis bedeutet das, dass Regulatorik, Risikolage und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit systematisch in die Überwachungs‑ und Beratungsagenda des Aufsichtsrats integriert werden müssen.

2. Vergütung und Nachfolge konsequent auf ESG ausrichten

Die Verankerung von ESG‑Zielen in der variablen Vorstandsvergütung ist in vielen großen Unternehmen gängige Marktpraxis und wird von Investoren sowie Stimmrechtsberatern erwartet. Nachhaltigkeitsziele in kurzfristigen und langfristigen Vergütungskomponenten sollen strategierelevant, messbar, ambitioniert und prüfbar sein – und damit echte Steuerungswirkung entfalten.

Parallel dazu gewinnt Nachhaltigkeitsexpertise in der Nachfolgeplanung für Vorstand und Aufsichtsrat deutlich an Bedeutung. Bei der Besetzung kritischer Positionen wirdneben Finanz‑, Rechts‑ und Branchenexpertise zunehmend ESG‑Kompetenz gefordert.

3. Kompetenzprofil, Arbeitsweise und Kultur des Aufsichtsrats

In Qualifikationsmatrizen großer börsennotierter Unternehmen liegt ESG/Nachhaltigkeit bereits direkt hinter Branchenexpertise – ein klares Signal für den Stellenwert des Themas in der Aufsichtsratsarbeit. Viele Gremien reagieren mit gezielten Fortbildungen, strukturierten Evaluierungen und der Einrichtung eigener Nachhaltigkeitsausschüsse, um Kompetenzen zu bündeln und Nachhaltigkeit dauerhaft auf der Agenda zu verankern.

Damit verändert sich auch die Arbeitsweise im Gremium: Nachhaltigkeitskennzahlen, Wesentlichkeitsanalysen und Berichtsprozesse werden integraler Bestandteil der Diskussion, und der Aufsichtsrat fungiert immer stärker als Schnittstelle zwischen internen und externen Stakeholdern.

Die genannten Ergebnisse stammen aus dem Webinar „Nachhaltigkeit auf der Agenda des Aufsichtsrats“, das am 16. Juni 2026 von Mercer | hkp///group und Directors Academy durchgeführt wurde.

EXPERTEN:Regine Siepmann Verena Balke Jan Dörrwächter MODERATION: Dr. Viktoria Kickinger.

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