Mandatsliste lang, Wirkung klein: Wie BaFin & Proxy Advisors das Spiel drehen

4. März. 2026 | Der Aufsichtsrats-Blog, Finanzinstitute, Kapitalgesellschaften, Management

Was, wenn nicht zu wenige qualifizierte Aufsichtsräte das Problem sind – sondern zu viele Mandate bei zu wenigen Personen? Die Intervention der BaFin im Aufsichtsrat der Digitalbank N26 markiert einen Wendepunkt: Mandatssammeln war gestern, fokussierte Verantwortung ist das neue Gebot der Stunde.

Die BaFin-Intervention im Aufsichtsrat der Digitalbank N26 ist mehr als ein Einzelfall – sie ist ein Signal. Multimandatsträger, die ihre Namen über ganze Seiten von Geschäftsberichten verteilen, passen nicht mehr in eine Zeit, in der Risiko, Regulierung und Transformation jeden einzelnen Aufsichtsratssitz fordern. Der Fall Daniel Terberger zeigt es exemplarisch: Wer in einer angespannten Lage wie bei N26 Verantwortung übernimmt, muss dafür Mandate abgeben – nicht nur Termine umsortieren.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht fokussierte Aufsichtsräte

Der Wirtschaftsstandort Deutschland kann sich Aufsichtsräte „im Nebenberuf“ nicht mehr leisten. Gefragt sind Persönlichkeiten, die sich fast ausschließlich auf ihre Mandate konzentrieren, die Geschäftsmodelle verstehen, kritische Fragen stellen und auch zwischen den Sitzungen ansprechbar und vorbereitet sind. Zeit ist zur knappsten Ressource geworden: Cyber- und KI-Risiken, ESG, Lieferketten, Regulierung, Geopolitik – wer gleichzeitig fünf oder mehr substanzielle Mandate trägt, kommt unweigerlich an Grenzen.

Hinzu kommt der Stil: Multimandatsträger haben – nicht alle, aber manche – sichtbar Freude an der langen Mandatsliste. Sie eignet sich für Vorstellungsrunden, aber nicht für die Lösung komplexer Probleme. Für Belegschaft, Banken und Investoren zählt längst nicht mehr die Länge des CVs, sondern die Tiefe des Beitrags in jedem einzelnen Gremium.

„Overboarding“ ist weltweit ein Warnsignal

Das Thema ist international längst angekommen – unter dem Schlagwort „overboarding“. Overboarding beschreibt Directors, die auf so vielen Boards sitzen, dass Zeit und Aufmerksamkeit nicht mehr ausreichen, um ihre Aufgabe sorgfältig zu erfüllen.

  • Im UK Corporate Governance Code wird klar formuliert, dass Non-Executive Directors „sufficient time“ für ihre Aufgabe aufbringen müssen; Vollzeit-Vorstände sollen in der Regel nicht mehr als ein zusätzliches großes börsennotiertes Mandat übernehmen.
  • Große Investoren und Asset Manager wie BlackRock, Vanguard oder Legal & General haben eigene, teils strengere Overboarding-Limits – häufig etwa ein weiteres Mandat für CEOs und drei bis vier Boards für reine Non-Executives.
  • Proxy Advisors wie ISS und Glass Lewis definieren ebenfalls Schwellenwerte; ISS etwa stuft im europäischen Kontext in der Regel jeden, der mehr als fünf Mandate an börsennotierten Gesellschaften hält, als „overboarded“ ein – Vorsitz- und Executive-Rollen zählen dabei schwerer.

Die Botschaft ist überall ähnlich: Nicht die Zahl der Sitze macht die Qualität eines Aufsichtsrats, sondern die ernsthafte Wahrnehmung jedes einzelnen Mandats.

Proxy Advisors und die nächste HV-Saison

Auch im deutschen Markt nehmen Proxy Advisors spürbar Einfluss darauf, wer gewählt wird – und wer nicht. Gerade im Prime Standard orientieren sich viele institutionelle Investoren an den Empfehlungen von ISS, Glass Lewis oder IVOX.

Ihre Deutschland-Leitlinien enthalten klar umrissene Overboarding-Kriterien, die insbesondere für Vorstände mit zusätzlichen Mandaten und für Aufsichtsratsvorsitzende relevant sind. Wird die jeweilige Schwelle überschritten, folgen regelmäßig „Vote Against“-Empfehlungen – und damit steigende Gegenstimmen auf der Hauptversammlung. In der kommenden HV-Saison ist deshalb zu erwarten:

  • Kandidaten mit vollem „Mandatsrucksack“ geraten stärker in Rechtfertigungsdruck.
  • Nominierungsausschüsse müssen Mandatsportfolios bereinigen und plausibel erklären, warum die verbleibenden Kandidaten ihre Aufgaben zeitlich wirklich erfüllen können.
  • Unternehmen werden stärker erklären müssen, wie sie selbst Zeitaufwand, Qualifikation und Überlastungsrisiken ihrer Aufsichtsräte einschätzen – und was sie tun, wenn es eng wird.

Damit setzt der Kapitalmarkt fort, was die Aufsicht im Finanzsektor vorlebt: Wer Verantwortung übernimmt, muss dafür Freiräume schaffen.

Warum die Zeit der Multimandatsträger rechtlich zu Ende geht

Das Ende der Multimandatsträger ist kein „Geschmacksthema“, sondern lässt sich juristisch sauber herleiten:

  • Sorgfaltspflichten: In allen wichtigen Rechtsordnungen schulden Aufsichtsräte bzw. Directors ihrem Unternehmen eine sorgfältige, informierte und unabhängige Amtsausübung – von der Business Judgment Rule in Delaware bis zu den Sorgfalts- und Treuepflichten im deutschen Aktienrecht. Wer objektiv keine Zeit hat, sich einzuarbeiten, Informationen zu prüfen und Entscheidungen zu hinterfragen, verletzt diesen Maßstab.l
  • Corporate-Governance-Kodizes: Nationale Kodizes – in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern – fordern ausdrücklich, dass Mitglieder von Aufsichtsgremien ausreichend Zeit für ihre Aufgaben haben; häufig werden zusätzliche Mandate für Exekutivorgane begrenzt oder zumindest kritisch gesehen. Wer dauerhaft überlastet ist, verstößt damit nicht mehr nur gegen „weiche“ Empfehlungen, sondern gegen den Konsens guter Unternehmensführung.
  • Aufsichtsrecht im Finanzsektor: Die BaFin verlangt in MaRisk und einschlägigen Merkblättern, dass Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausreichend Zeitkapazität, fachliche Eignung und Integrität aufweisen; im Fall N26 hat sie diesen Anspruch konkretisiert, indem sie ein Gremienmitglied faktisch zum Mandatsabbau gezwungen
  • Haftungsrisiken: In Krisen und Schadenfällen werden Gerichte und Aufsichtsbehörden immer genauer hinschauen, ob Aufsichtsräte strukturell überfordert waren. Je länger die Mandatsliste, desto schwieriger wird die Argumentation, man habe überall „mit der gebotenen Sorgfalt“ agiert.

Die Folge: Wer seine rechtlichen Pflichten ernst nimmt, wird Mandate bündeln, nicht stapeln.

Eine Chance für die vielen gut Ausgebildeten

Und noch etwas spricht für das Ende der Multimandatsträger – diesmal ausdrücklich positiv: Es schafft Raum. In den vergangenen Jahren ist in Deutschland eine beachtliche Zahl hochqualifizierter, oft zertifizierter und professionell ausgebildeter Managerinnen und Manager herangewachsen, die sich gezielt auf Aufsichtsratsmandate vorbereitet haben. Viele von ihnen standen bislang hinter der immer gleichen kleinen Gruppe von Namen zurück, die „traditionell“ gesetzt war.

Wenn die Zahl der Mandate pro Person sinkt, steigt automatisch die Zahl der verfügbaren Sitze. Je größer der Pool an Kandidatinnen und Kandidaten, desto besser kann der „Fit“ werden – fachlich, persönlich und in Bezug auf Zeit und Engagement. Das ist die vielleicht wichtigste gute Nachricht: Aus dem Abschied vom Multimandatsträger wird kein Verlust an Glamour, sondern ein Gewinn an Qualität – für die Unternehmen, für die Kapitalmärkte und für den Wirtschaftsstandort

Autorin: Dr. Viktoria Kickinger, Geschäftsführerin der Directors Academy und Aufsichtsrätin

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