Die Pflicht der Aufsichtsräte zur kontinuierlichen Weiterbildung ist für Banken gesetzlich geregelt und für andere Unternehmen seit Jahren im Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten. Die gesetzlichen Änderungen in Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zeigen, dass die seit langem geführte Diskussion um die Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeitauf den Weg gebracht ist.
Der Online-Intensiv-Workshop wird geleitet von Dr. Jens Thau, M.C.J. (New York University), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Attorney at Law, New York. Er ist stv. Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und hat selbst langjährige Erfahrungen als Aufsichtsratsmitglied.