IFRS 18: Neue Regeln ab 2027 – Handlungsbedarf für Aufsichtsräte

30. Sep.. 2025 | Glossar

Der neue Standard IFRS 18 bringt ab 2027 grundlegend neue Regeln für die Darstellung und Offenlegung im IFRS-Abschluss, mit sofortigem Handlungsbedarf für Aufsichtsräte.

Was ist neu mit IFRS 18?

Der bisherige Standard IAS 1 wird durch IFRS 18 ersetzt und gilt für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027 (vorzeitige Anwendung möglich).
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erhält eine klarere Struktur: Alle Erträge und Aufwendungen sind künftig den Bereichen „betrieblich“, „Investition“, „Finanzierung“, „Ertragsteuern“ und „aufgegebene Geschäftsbereiche“ zuzuordnen.
Zwei neue verpflichtende Zwischensummen in der GuV wurden eingeführt: „Betriebsergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“.
Klare Regeln zur Aggregation und Disaggregation: Sammelpositionen wie „Sonstige“ sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig und müssen exakt erläutert werden.
Für Management-Defined Performance Measures (MPM) gelten neue Offenlegungs- und Prüfpflichten: Diese müssen im Anhang detailliert erklärt und mit den IFRS-Zwischensummen übergeleitet werden.

Was bedeutet das für Aufsichtsräte?

Aufsichtsräte müssen sich mit den neuen Kategorien und der veränderten GuV-Struktur frühzeitig vertraut machen, um die veränderte Berichtserstattung prüfen und beaufsichtigen zu können.
MPMs unterliegen nun der Abschlussprüfung und werden transparenter dargestellt – fehlerhafte oder irreführende Kennzahlen können leichter identifiziert werden.
Im Zuge der Einführung von IFRS 18 empfiehlt sich ein stufenweises Vorgehen: Analyse und Design in 2025, Datenerhebung 2026, volle Anwendung ab 2027.

Neue Anforderungen im Überblick

Die Anpassung von Kontenrahmen, Reportingprozessen und internen Kontrollen ist zwingend notwendig.
Der Goodwill ist künftig gesondert in der Bilanz auszuweisen.
Die Cashflow-Rechnung nach IAS 7 beginnt künftig mit dem Betriebsergebnis; Zuordnung von Zins- und Dividenden-Cashflows wird an die neuen Kategorien angepasst.

Handlungsempfehlung

Aufsichtsräte sollten frühzeitig Schulungen und Informationsveranstaltungen organisieren, die Prozesserfordernisse mit Management und Prüfung abstimmen und die Umsetzungsschritte eng begleiten, um Transparenz und Kontrolle im Übergang zu IFRS 18 sicherzustellen.

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Weiterführende Begriffe

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist das in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung vom Aufsichtsrat verfasste Regelwerk über die eigene interne Organisation und die Verfahrensabläufe.

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