Der Prüfungsausschuss im Finanzinstitut ist ein spezialisierter Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich mit Rechnungslegung, Abschlussprüfung sowie mit internen Kontroll-, Risiko- und Revisionssystemen befasst. In Banken und anderen Instituten kommt ihm eine besonders wichtige Rolle zu, weil neben dem Aktienrecht auch das Kreditwesengesetz (insbesondere § 25d KWG) zusätzliche Anforderungen an Governance, Überwachung und Ausschussarbeit stellt. Der Ausschuss ist damit nicht nur ein „Bilanzgremium”, sondern ein zentrales Kontrollforum für Financial Reporting, Risikomanagement, Compliance und Aufsichtsdialog.
In bedeutenden Instituten kann nach § 25d KWG ein gemeinsamer Risiko- und Prüfungsausschuss gebildet werden; zugleich verlangt die Aufsicht eine intensive Befassung mit Strategie, Risiken, Vergütungssystemen und der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen an Sachkunde, Unabhängigkeit und Zeitverfügbarkeit der Mitglieder. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Gesamtaufsichtsrats vor, ersetzt aber nicht dessen Gesamtverantwortung.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich der Prüfungsausschuss eines Finanzinstituts von dem einer „normalen” AG?
Im Finanzinstitut ist der Prüfungsausschuss deutlich stärker regulatorisch geprägt. Neben Rechnungslegung und Abschlussprüfung stehen auch Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, Interne Revision, Compliance und die bankaufsichtsrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Mittelpunkt.
Welche Aufgaben hat der Prüfungsausschuss konkret?
Er überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision sowie die Abschlussprüfung. Außerdem befasst er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und zusätzlichen Leistungen des Prüfers.
Kann der Prüfungsausschuss mit dem Risikoausschuss zusammengelegt werden?
Ja. Nach § 25d KWG kann bei bestimmten Instituten ein gemeinsamer Risiko- und Prüfungsausschuss gebildet werden. Diese Zusammenlegung ändert aber nichts daran, dass die Themenfülle hoch bleibt und die fachliche Besetzung des Ausschusses besonders sorgfältig gewählt werden muss.
Welche Anforderungen gelten für die Mitglieder?
Die Mitglieder müssen über besondere Kenntnisse in Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen; in Instituten kommt zusätzlich bankfachliche, risiko- und governancebezogene Kompetenz hinzu. Auch Unabhängigkeit, Zeitverfügbarkeit und ein belastbares Verständnis des Geschäftsmodells und der wesentlichen Institutsrisiken sind entscheidend.
Warum ist der Prüfungsausschuss im Finanzinstitut besonders haftungsrelevant?
Weil er an der Schnittstelle von Abschlussprüfung, Risikosteuerung und internen Kontrollen arbeitet. Werden erkennbare Schwächen in Rechnungslegung, Risikomanagement oder Revision nicht aufgegriffen, kann das nicht nur zivilrechtliche Haftungsrisiken erhöhen, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quellen
- § 25d KWG – Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, insbesondere Ausschussanforderungen und Möglichkeit eines gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses
- Praxisbeitrag zu den wichtigsten Aufsichtsratsaufgaben aus dem KWG, inkl. Ausschusspflichten in Instituten
- Fachbeitrag zu Anforderungen an Mitglieder und Aufgaben des Prüfungsausschusses
- FISG-/AktG-bezogene Erläuterungen zu Aufgaben, Qualität der Abschlussprüfung und Auskunftsrechten des Prüfungsausschusses
- Deutscher Corporate Governance Kodex 2022 / Erläuterungen zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses