Die Risikotragfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Instituts, seine bestehenden und potenziellen Risiken mit dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial (insbesondere Kapital und Erträge) so abzudecken, dass der Fortbestand des Instituts nicht gefährdet wird. Sie ist Kernbestandteil des internen Prozesses zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz (ICAAP), den BaFin und Bundesbank von allen Instituten verlangen. Auf Basis des Gesamtrisikoprofils muss gewährleistet sein, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind; dies ist in MaRisk AT 4.1 ausdrücklich gefordert. Die Risikotragfähigkeit verbindet damit Geschäfts‑ und Risikostrategie, Kapitalplanung, Stresstests und Limitsysteme zu einem konsistenten Steuerungsrahmen für die Gesamtbank. In der aktuellen aufsichtlichen Praxis steht die Risikotragfähigkeit stark im Fokus von ICAAP‑Reviews, Sonderprüfungen und Aufsichtsgesprächen; Defizite in Konzeption, Parametrisierung oder Governance führen regelmäßig zu aufsichtlichen Feststellungen.
Für den Aufsichtsrat und insbesondere für Risiko‑ und Prüfungsausschuss ist die Risikotragfähigkeit der zentrale Referenzpunkt, wenn es um die Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, der Angemessenheit der Kapitalausstattung und der Robustheit gegenüber Stressszenarien geht. Das Gremium muss verstehen, auf welchen Methoden, Annahmen und Szenarien die Risikotragfähigkeitsrechnung beruht und wie konservativ oder optimistisch diese gewählt sind. Zudem ist die Risikotragfähigkeit eng mit der Risikostrategie, der Limitierung der wesentlichen Risikoarten und der Ausschüttungs‑ bzw. Vergütungspolitik verknüpft, sodass sie unmittelbare Implikationen für strategische Entscheidungen des Aufsichtsrats hat. In den letzten Jahren haben die Aufseher die Perspektive auf eine einheitliche Fortführungsperspektive ausgerichtet, bei der der langfristige Fortbestand des Instituts sowohl in normativer als auch in ökonomischer Sicht im Mittelpunkt steht. Damit wird von den Organen erwartet, dass sie Risikotragfähigkeit nicht als rein quantitative Rechenübung verstehen, sondern als integralen Bestandteil der strategischen Steuerung und der eigenen Überwachungsaufgabe.
Häufige Fragen
Was bedeutet Risikotragfähigkeit konkret für meine Überwachungsaufgabe im Aufsichtsrat?
Risikotragfähigkeit beantwortet die Frage, ob das vorhandene Kapital und Risikodeckungspotenzial des Instituts ausreicht, um die eingegangenen Risiken auch unter Stress zu tragen. Ihre Überwachungsaufgabe besteht darin zu prüfen, ob der Vorstand ein schlüssiges, MaRisk‑konformes Risikotragfähigkeitskonzept implementiert hat und dieses mit Geschäfts‑ und Risikostrategie konsistent ist. Sie sollten sich regelmäßig erläutern lassen, wie die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsrechnung in Limits, Stresstests und strategische Entscheidungen einfließen.
Welche typischen Fragen sollte ich dem Vorstand zur Risikotragfähigkeit stellen?
Zentral sind Fragen wie: Auf welchen Methoden (z. B. ökonomische vs. normative Perspektive, Barwert‑ vs. GuV‑Ansatz) basiert die Risikotragfähigkeitsrechnung? Welche wesentlichen Risiken und Szenarien werden berücksichtigt, und wo liegen bewusst gewählte Vereinfachungen oder Auslassungen (z. B. bei bestimmten ESG‑Risiken)? Wie sensitiv sind die Ergebnisse gegenüber Änderungen bei Parametern wie Ausfallraten, Marktvolatilität oder Zinskurven, und welche Management‑Maßnahmen sind für Stressfälle vorgesehen?
Wie hängt Risikotragfähigkeit mit ICAAP und MaRisk zusammen?
Der ICAAP ist der interne Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung; die Risikotragfähigkeit ist dessen zentrales Ergebnis und Steuerungsgröße. MaRisk AT 4.1 verlangt ausdrücklich, dass die wesentlichen Risiken laufend durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt sind und dass Strategien und Risikosteuerungsprozesse darauf ausgerichtet werden. Für Sie heißt das: Sie sollten ICAAP‑Berichte nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern kritisch hinterfragen, ob der dargestellte „Puffer” auch unter plausiblen Negativszenarien noch ausreicht.
Welche Rolle spielen Stresstests bei der Risikotragfähigkeit aus Sicht des Aufsichtsrats?
Gesamtbank‑Stresstests sind ein wesentliches Instrument, um die Robustheit der Risikotragfähigkeit unter widrigen, aber plausiblen Bedingungen zu testen. Sie sollten sich Szenarien, Annahmen und Ergebnisse erläutern lassen: Welche Szenarien wären für unser Institut wirklich existenziell kritisch, und wie wirken sie sich auf Kapitalquoten und Risikotragfähigkeit aus? Wichtig ist zudem die Verzahnung von Risiko‑ und Liquiditätsstress, da Liquiditätsengpässe schnell in Solvenzprobleme umschlagen können.
Woran erkenne ich als Aufsichtsratsmitglied, dass das Risikotragfähigkeitskonzept möglicherweise unzureichend ist?
Warnsignale sind z. B. stark vereinfachende Annahmen ohne ausreichende Begründung, fehlende oder selten aktualisierte Stressszenarien, große Abweichungen zwischen Plan‑ und Ist‑Risikoprofil oder wiederkehrende kritische Feststellungen von Aufsicht und Prüfern. Ebenso kritisch ist, wenn Limitüberschreitungen oder Kapitalbelastungen aus der Risikotragfähigkeit kaum Auswirkungen auf strategische Entscheidungen, Geschäftsplanung oder Ausschüttungen haben. In solchen Fällen sollte der Aufsichtsrat nachfassen und ggf. stärkere Maßnahmen oder externe Validierungen einfordern.
Welche Bedeutung hat die Fortführungsperspektive für meine Beurteilung?
Mit der Neuausrichtung der aufsichtlichen Anforderungen gilt die Fortführungsperspektive – der langfristige Fortbestand des Instituts – als maßgeblicher Rahmen für Risikotragfähigkeit und ICAAP. Für Ihre Beurteilung heißt das: Es genügt nicht, nur aktuelle Kapitalquoten zu betrachten; entscheidend ist, wie sich Kapital, Risiken und Geschäftsmodell über den Planungszeitraum unter verschiedenen Szenarien entwickeln. Strategische Diskussionen zu Wachstumsfeldern, Portfolio‑Umschichtungen oder Ausschüttungspolitik sollten daher immer im Licht der künftigen Risikotragfähigkeit geführt werden.
Wie sollte der Aufsichtsrat organisatorisch mit dem Thema Risikotragfähigkeit umgehen?
Bewährt hat sich, die Risikotragfähigkeit als festen Punkt in den Sitzungen des Risiko‑ bzw. Prüfungsausschusses zu verankern und mindestens einmal jährlich einen vertieften „Risikotragfähigkeits‑Workshop” durchzuführen. Dort können Methoden, Annahmen, Stresstests und Aufsichtserwartungen systematisch erläutert und diskutiert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Ergebnisse der Risikotragfähigkeit in die Diskussion der Geschäfts‑ und Kapitalplanung, der Risikostrategie und der Vergütungsgrundsätze einzubeziehen.
Quellen
- Aufseher nehmen Risikotragfähigkeit ins Visier
- Risikotragfähigkeit im Fokus von Aufsicht & Revision
- Risikotragfähigkeit: Definition und Bestandteile
- Risikotragfähigkeit 2024? Die Schonfrist ist vorbei!
- Für Banken gilt die Fortführungsperspektive
- MaRisk – Regelungstext mit Erläuterungen
- ICAAP / ILAAP
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- Risikotragfähigkeit – Die neue Bedeutung in Gesamtbankstresstests
- ICAAP • Definition
- Sicherstellung der Risikotragfähigkeit