Non Executive Director Weiterbildung | Aufsichtsrat Fortbildung | Directors Academy
DCGK-konforme Fortbildung

Non-Executive Director
Weiterbildung für Aufsichtsräte

Professionelle Fortbildung für Non-Executive Directors und Aufsichtsräte in Deutschland. Flexibel, praxisnah und rechtssicher – von führenden Governance-Experten entwickelt.

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Non-Executive Directors in einer Aufsichtsratssitzung zur strategischen Beratung
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Was ist ein Non-Executive Director?

Ein Non-Executive Director (NED) ist ein Mitglied des Board of Directors, das nicht in die operative Geschäftsführung eingebunden ist. Im deutschen Corporate-Governance-System entspricht der Non-Executive Director dem Aufsichtsratsmitglied – mit einer entscheidenden Kontrollfunktion.

  • Unabhängige Überwachung – Kontrolle der Geschäftsführung ohne eigene operative Verantwortung
  • Strategische Beratung – Externe Perspektive und Expertise für Schlüsselentscheidungen
  • Stakeholder-Schutz – Wahrung der Interessen von Aktionären, Mitarbeitern und Gesellschaft
  • Compliance & Risiko – Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen
Non-Executive Director bei der Prüfung von Corporate-Governance-Dokumenten

Non-Executive Director vs. Aufsichtsrat: Das Gleiche?

International gibt es zwei Governance-Modelle. Die Rolle des Non-Executive Director findet sich in beiden Systemen – mit unterschiedlicher Ausprägung.

Angelsächsisches Modell

One-Tier-Board

UK, USA, Frankreich (optional)

  • Ein gemeinsames Board
  • Executive & Non-Executive Directors zusammen
  • NED als unabhängiges Gegengewicht
  • Flexiblere Struktur
=
Deutsches Modell

Two-Tier-Board

Deutschland, Österreich, Niederlande

  • Strikte Trennung: Vorstand & Aufsichtsrat
  • Aufsichtsrat = Non-Executive Funktion
  • Gesetzlich verankerte Kontrollrechte
  • Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter

Ob NED oder Aufsichtsrat – die Pflichten sind vergleichbar

Beide Rollen erfordern fundiertes Wissen in Corporate Governance, Recht und Compliance. Directors Academy bereitet Sie optimal vor.

Module entdecken

Warum Non-Executive Directors Weiterbildung brauchen

Als Non-Executive Director oder Aufsichtsrat tragen Sie persönliche Verantwortung. Regelmäßige Weiterbildung schützt Sie – und ist oft gesetzlich gefordert.

Persönliche Haftung (§ 116 AktG)

Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich bei Pflichtverletzung. Eine nachweisbare Weiterbildung dokumentiert Ihre Sorgfalt und kann im Haftungsfall entlastend wirken.

DCGK-Empfehlung

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt ausdrücklich regelmäßige Fortbildung für Aufsichtsräte. Unternehmen müssen im Governance-Bericht darüber Auskunft geben.

BaFin-Anforderungen

Für Non-Executive Directors bei Finanzinstituten ist die Weiterbildung Pflicht. BaFin und EZB prüfen jährlich die Qualifikation und Fortbildungsmaßnahmen.

ESG & Nachhaltigkeit

Die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinien (CSRD) erfordern fundiertes ESG-Wissen im Aufsichtsrat. Non-Executive Directors müssen ESG-Risiken kompetent beurteilen können.

Digitalisierung & DORA

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) und fortschreitender Digitalisierung müssen Non-Executive Directors IT-Risiken und Cybersecurity verstehen.

Professionalitätsnachweis

Eine dokumentierte Weiterbildung stärkt Ihre Reputation als Non-Executive Director und zeigt potenziellen Mandatgebern Ihre Qualifikation und Ihr Engagement.

In 3 Schritten zum Weiterbildungsnachweis

Starten Sie Ihre Non-Executive Director Weiterbildung flexibel und erhalten Sie einen anerkannten Weiterbildungsnachweis.

1

Modul wählen

Wählen Sie das passende Modul für Ihre Gesellschaftsform – ob Kapitalgesellschaft, Familienunternehmen, öffentliche Hand oder Finanzinstitut.

2

Flexibel lernen

Absolvieren Sie Lerneinheiten von 15–30 Minuten in Ihrem eigenen Tempo. Nutzen Sie Webinare, Praxisbeispiele und Expertenwissen – 24/7 verfügbar.

3

Nachweis erhalten

Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung als dokumentierten Weiterbildungsnachweis – wichtig für Ihre Sorgfaltspflicht als Non-Executive Director.

Für wen ist die Non-Executive Director Weiterbildung?

Ob Sie Ihr erstes Mandat antreten oder Ihre Kenntnisse vertiefen möchten – unsere Programme sind auf Ihren Bedarf zugeschnitten.

Neue Aufsichtsrätin beim Einstieg in ihr erstes Mandat

Neue Non-Executive Directors

Fundierte Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg in Ihr erstes Aufsichtsrats- oder Beiratsmandat. Von Pflichten bis Best Practices.

Erfahrener Aufsichtsrat im Corporate-Umfeld

Erfahrene Mandatsträger

Regelmäßige Fortbildung zu ESG, Digitalisierung, neuem Recht und aktuellen Governance-Entwicklungen. DCGK-konforme Dokumentation.

Aufsichtsratsvorsitzende leitet eine Sitzung

Vorsitzende & Internationale

Spezielle Inhalte für Aufsichtsratsvorsitzende und internationale Fachkräfte, die das deutsche Governance-System verstehen müssen.

Deutschlands führende Plattform für Non-Executive Director Weiterbildung

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Non-Executive Directors und Aufsichtsräte geschult
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Als international tätiger Aufsichtsrat schätze ich die Verbindung von deutschem Governance-Recht und internationaler Best Practice. Die Flexibilität der Online-Weiterbildung passt perfekt in meinen Terminplan.

— Aufsichtsratsmitglied, international tätiges Familienunternehmen

Häufige Fragen zur Non-Executive Director Weiterbildung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Weiterbildung für Non-Executive Directors und Aufsichtsräte in Deutschland.

Ein Non-Executive Director (NED) ist ein Mitglied des Board of Directors, das nicht in die operative Geschäftsführung eingebunden ist. Im deutschen Corporate-Governance-System entspricht der Non-Executive Director dem Aufsichtsratsmitglied. Er überwacht die Geschäftsführung, berät strategisch und schützt die Interessen aller Stakeholder – ohne selbst exekutive Funktionen auszuüben.
Funktional ja, strukturell gibt es Unterschiede. Im angelsächsischen One-Tier-Board sitzen Executive und Non-Executive Directors gemeinsam in einem Gremium. Im deutschen Two-Tier-System sind Vorstand und Aufsichtsrat strikt getrennt. Der deutsche Aufsichtsrat übernimmt die Kontroll- und Beratungsfunktion des Non-Executive Director – mit teilweise weitergehenden gesetzlichen Befugnissen, wie der Bestellung und Abberufung des Vorstands.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt regelmäßige Fortbildung für Aufsichtsräte. Für Non-Executive Directors bei Finanzinstituten ist Weiterbildung durch BaFin-Richtlinien vorgeschrieben. Relevante Themen umfassen Corporate Governance, Rechnungslegung, Risikomanagement, Compliance, ESG und branchenspezifische Regulierung. Directors Academy deckt all diese Bereiche mit spezialisierten Modulen ab.
Bei Directors Academy können Sie die Weiterbildung flexibel in Ihrem eigenen Tempo absolvieren. Jede Lerneinheit dauert 15–30 Minuten. Die meisten Teilnehmer schließen die Kernmodule innerhalb von 3–6 Monaten ab. Sie haben 24/7 Zugang zu über 150 Lernvideos, Webinaren und Praxismaterialien.
Ja. In Deutschland haften Aufsichtsratsmitglieder nach § 116 AktG persönlich, wenn sie ihre Überwachungs- und Sorgfaltspflichten verletzen. Eine nachweisbare Weiterbildung dokumentiert Ihre Sorgfalt und kann im Haftungsfall entlastend wirken. Directors Academy stellt für alle absolvierten Module Teilnahmebestätigungen als Weiterbildungsnachweis aus.
Die Weiterbildung richtet sich an aktive Aufsichtsräte und Beiräte aller Unternehmensformen, an Personen die ein Mandat anstreben, an Aufsichtsratsvorsitzende mit besonderen Anforderungen sowie an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Auch internationale Fachkräfte, die den deutschen Aufsichtsrat aus der Non-Executive-Director-Perspektive verstehen möchten, profitieren von unseren Programmen.

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