Artur Baron bringt sein Fachwissen im Gesellschaftsrecht vor allem bei komplexen Konzernumstrukturierungen, M&A-Transaktionen und Joint Ventures ein. Er verfügt über spezielles Know-how und umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei der Umwandlung in eine SE sowie bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, einschließlich der einschlägigen Mitbestimmungsfragen. Außerdem berät er mitbestimmte Unternehmen bei Aufsichtsratswahlen und zu laufenden Fragen der Corporate Governance.
Seine Anwaltstätigkeit begann Artur Baron 2017 bei CMS. 2022 wurde er zum Counsel ernannt.
Ausbildung
- 2016: Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Justizministerium NRW
- 2014 – 2016: Referendariat am Landgericht Duisburg mit Stationen in Düsseldorf, München und Washington, D.C.
- 2014: Erste Juristische Staatsprüfung vor dem Justizministerium BW
- 2008 – 2014: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und Cardiff University (Wales)