Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist das in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung vom Aufsichtsrat verfasste Regelwerk über die eigene interne Organisation und die Verfahrensabläufe.
Die Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen ist gesetzlich kaum geregelt. Dennoch darf die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Niederschrift nicht unterschätzt werden. Denn dem Protokoll kommt eine Beweisfunktion zu, sodaß man hier nicht von einem reinen Formalakt sprechen kann.
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) beschreibt die zentrale Position des Aufsichtsratsvorsitzenden so:
„Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.