Der Aufsichtsrat eines Finanzinstituts ist ein normaler Aufsichtsrat nach AktG, unterliegt aber zusätzlichen, verschärften Pflichten aus dem Kreditwesengesetz und der Bankenaufsicht.
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Internes Kontrollsystem (IKS) im Finanzinstitut
Unter einem internen Kontrollsystem (IKS) versteht man die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Abwicklung der Geschäftsprozesse sicherstellen.
Ausschuss im Aufsichtsrat
Ein Ausschuss im Aufsichtsrat ist ein verkleinertes Gremium, dem der Gesamtaufsichtsrat bestimmte Aufgaben zur Vorbereitung oder abschließenden Beschlussfassung überträgt.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein spezialisierter Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich vertieft mit Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement und Compliance befasst.
Virtuelle Hauptversammlung
Die virtuelle Hauptversammlung ist eine Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, die ohne physische Präsenz stattfindet und ausschließlich mittels elektronischer Kommunikationsmittel durchgeführt wird.
Das Protokoll (Aufsichtsrat)
Das Protokoll einer Aufsichtsratssitzung ist die formelle Niederschrift über Verlauf, Beratung und Beschlussfassung des Gremiums.
Risikomanagement in Finanzinstituten
Risikomanagement in Finanzinstituten umfasst alle Strategien, Prozesse und Kontrollen, mit denen Institute ihre wesentlichen Risiken identifizieren, messen, steuern, überwachen und berichten.
§ 25d KWG – Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (Überblick)
§ 25d KWG konkretisiert die Anforderungen an das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan eines Instituts und verankert spezifische Pflichten zur Überwachung der Geschäftsleitung und Risikostrategie.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist das zentrale interne Regelwerk, das Aufbau und Arbeitsweise des Gremiums konkretisiert.
Prüfungsausschuss im Finanzinstitut
Der Prüfungsausschuss im Finanzinstitut ist ein spezialisierter Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich mit Rechnungslegung, Abschlussprüfung sowie mit internen Kontroll-, Risiko- und Revisionssystemen befasst.
MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
MaRisk sind ein Rundschreiben der deutschen Bankenaufsicht, das die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagement konkretisiert.
Umlaufbeschluss
Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss des Aufsichtsrats, der nicht in einer Präsenz- oder virtuellen Sitzung, sondern im schriftlichen oder in einem anderen vereinbarten Verfahren gefasst wird.
Beschlussfassung (Aktiengesellschaft)
Beschlussfassung bezeichnet den formellen Akt, durch den ein zuständiges Organ einer Aktiengesellschaft einen rechtlich verbindlichen Willen bildet.
Risikotragfähigkeit
Die Risikotragfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Instituts, seine bestehenden und potenziellen Risiken mit verfügbarem Risikodeckungspotenzial abzudecken.
Haftung des Aufsichtsrats
Pflichten des Aufsichtsrats in der Aktiengesellschaft (AG) Rolle und gesetzliche Verankerung. Der Aufsichtsrat ist im dualistischen System der AG das unabhängige Kontrollorgan des Vorstands....
Corporate Governance und Aufsichtsrat: Rechte, Pflichten und Verantwortung
Corporate Governance ist das Fundament guter Unternehmensführung. Sie schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Vertrauen. Im deutschen dualistischen System nimmt...
IFRS 18: Neue Regeln ab 2027 – Handlungsbedarf für Aufsichtsräte
Der neue Standard IFRS 18 bringt ab 2027 grundlegend neue Regeln für die Darstellung und Offenlegung im IFRS-Abschluss, mit sofortigem Handlungsbedarf für Aufsichtsräte. Was ist neu mit IFRS 18? Der...
Die Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist Teil jeder AG, KGaA und SE. Der Begriff der Hauptversammlung hat zwei Dimensionen: die Hauptversammlung ist zum einenein permanentes Organ der Gesellschaft, welches aus der...
Der Verein
Was ist ein Verein? Ein Verein ist ein freiwilliger und dauerhafter Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam einen spezifischen Zweck erfolgen. Vereine können die Rechtsfähigkeit durch Eintragung...
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist das in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung vom Aufsichtsrat verfasste Regelwerk über die eigene interne Organisation und die Verfahrensabläufe.
Dokumentation-Protokollierung
Die Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen ist gesetzlich kaum geregelt. Dennoch darf die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Niederschrift nicht unterschätzt werden. Denn dem Protokoll kommt eine Beweisfunktion zu, sodaß man hier nicht von einem reinen Formalakt sprechen kann.
Der Aufsichtsratsvorsitzende (Rolle, Funktion, Wahl)
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) beschreibt die zentrale Position des Aufsichtsratsvorsitzenden so:
„Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.