Governance Kodizes und Linksammlung
Governance Kodizes sind Soft Law, sie enthalten keine gesetzlichen Rechte und Pflichten. In der Regel sind sie eine Verhaltensempfehlung jener Institution, die den Kodex erlassen hat an die Adressaten der Kodex-Empfehlungen.
Diese Institutionen sind etwa Länder, Kommunen, Branchenverbände oder die Deutsche Corporate Governance Kommission.
Governance Kodizes
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- Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes deutscher Gebietskörperschaften
- Corporate Governance Kodex für Genossenschaften
- Deutscher Corporate Governance Kodex
- DCGK-Änderungen 2023
- Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex
- Governance Kodex für Familienunternehmen
- Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
- ICG-Kodex
Linksammlung für Finanzinstitute
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- Aufsichtsschwerpunkte der BaFin 2021
- Aktiengesetz
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
- Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (BaFin)
- BaFin-Journal - alle Ausgaben
- BaFin Rundschreiben 01.12.2023
- Betriebliche Mitbestimmung
- Die SREP-Leitlinie der EBA
- Erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung / Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Europäische Bankenaufsicht
- Europäische Initiativen - Ihre Meinung zu europäischen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen
- EZB-Guidelines-Banking Supervision: Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
- Genossenschaftsgesetz
- Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane: BaFin hat Merkblätter überarbeitet
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Institutsvergütungsverordnung: Englisch
- MaRisk-Erläuterungen
- Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz(KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Regulierung und Aufsicht im Bankensektor: A3-Poster/ VÖB
- Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
- Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
- ZPO § 51 Abs. 1; SparkG MV § 8 Abs. 6