Corona und die Folgen für Aufsichtsräte in Deutschland

24. Mrz. 2020 | Podcast für den Aufsichtsrat

Die Auswirkungen auf anstehenden Aufsichtsratssitzungen

Auf welche Veränderungen müssen sich Aufsichtsräte bei den anstehenden Gremiensitzungen einstellen? Das erläutert in dieser Episode Pia Boßeler, Rechtsanwältin in der Kanzlei Warth & Klein Grant Thornton.

Shownotes:

Themen des Podcasts:

Dürfen AR-Sitzungen noch abgehalten werden?
Welche Vorkehrungen sind zur Sicherung zu treffen?
Wer hat diese Vorkehrungen zu treffen?
Unter welchen Voraussetzungen können Sitzungen per Videokonferenz abgehalten werden?
Habe ich als AR-Mitglied die Möglichkeit, auf Präsenzsitzungen zu bestehen?
Sofern der AR-Vorsitzende eine Präsenzsitzung einberuft – haben die Aufsichtsratsmitglieder zwingend zu erscheinen?
Ergeben sich Besonderheiten bzgl. des gesetzlich vorgesehenen Mindest-Sitzungsturnus (§ 110 Abs. 3 AktG)?
Gerade in Krisenzeiten könnten grundlegende und weichenstellende Entscheidungen anstehen. Was bedeutet dies für mich als AR-Mitglied?
Zusammenfassend: Welche Überlegungen haben momentan in mein Handeln als AR-Mitglied einzufließen, um meine Sorgfaltspflichten gem. § 116 AktG einzuhalten?

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