Die Auswirkungen auf anstehenden Aufsichtsratssitzungen
Auf welche Veränderungen müssen sich Aufsichtsräte bei den anstehenden Gremiensitzungen einstellen? Das erläutert in dieser Episode Pia Boßeler, Rechtsanwältin in der Kanzlei Warth & Klein Grant Thornton.
Shownotes:
Themen des Podcasts:
Dürfen AR-Sitzungen noch abgehalten werden?
Welche Vorkehrungen sind zur Sicherung zu treffen?
Wer hat diese Vorkehrungen zu treffen?
Unter welchen Voraussetzungen können Sitzungen per Videokonferenz abgehalten werden?
Habe ich als AR-Mitglied die Möglichkeit, auf Präsenzsitzungen zu bestehen?
Sofern der AR-Vorsitzende eine Präsenzsitzung einberuft – haben die Aufsichtsratsmitglieder zwingend zu erscheinen?
Ergeben sich Besonderheiten bzgl. des gesetzlich vorgesehenen Mindest-Sitzungsturnus (§ 110 Abs. 3 AktG)?
Gerade in Krisenzeiten könnten grundlegende und weichenstellende Entscheidungen anstehen. Was bedeutet dies für mich als AR-Mitglied?
Zusammenfassend: Welche Überlegungen haben momentan in mein Handeln als AR-Mitglied einzufließen, um meine Sorgfaltspflichten gem. § 116 AktG einzuhalten?