Gastbeitrag von Ralf Ehmler – Finanzwirt College of business (CoB)
Der Aufsichtsrat spielt als Kontrollorgan eine wichtige Rolle bei der Implementierung einer Unterstützungskasse als angemessene Altersvorsorge für Vorstände.
Für den Aufsichtsrat ist es von großer Bedeutung, die Altersversorgung der Vorstände angemessen zu gestalten. Vorstände erhalten in der Regel Bezüge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, was bedeutet, dass ein Teil ihres Gehalts nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen wird.
Diese Tatsache führt zu einer Versorgungslücke, die unbedingt geschlossen werden muss, um eine umfassende Altersversorgung zu gewährleisten. Eine attraktive Möglichkeit hierfür bietet eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Unterstützungskasse. Im Gegensatz zu anderen Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse, können bei einer Unterstützungskasse auch Beiträge in relevanten und dem Gehalt angemessenen Größenordnungen eingezahlt werden.
Eine individuelle Gestaltung der Beiträge kann dazu beitragen, dass Vorstände eine maßgeschneiderte Altersversorgung aufbauen können, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Versorgungslücke schließt. Werden die Beiträge durch den Arbeitgeber beigesteuert, kann dieser diese als Betriebsausgabe buchen und steuerlich geltend machen. Beiträge, die durch den Arbeitnehmer geleistet werden, fließen aus dem Bruttoentgelt in die Altersvorsorge und werden nicht mit Steuern belegt. Selbstverständlich sind auch Mischfinanzierungen möglich.
Aufsichtsräte und Beiräte sind sich bewusst, dass angemessene Altersversorgung für Vorstände ein wichtiger Faktor für die Motivation und Bindung der Führungskräfte ist. Eine gut gestaltete Altersvorsorge kann dazu beitragen, dass Vorstände langfristig im Unternehmen tätig bleiben und somit einen positiven Beitrag zur Unternehmensentwicklung leisten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Unterstützungskasse als betriebliche Altersvorsorge eine äußerst attraktive Möglichkeit bietet, die Versorgungslücke bei Vorständen mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu schließen. Eine individuelle Gestaltung der Beiträge kann dazu beitragen, dass Vorstände eine maßgeschneiderte Altersversorgung aufbauen können, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Eine angemessene Altersversorgung kann zudem dazu beitragen, die Motivation und Bindung der Vorstände zu stärken und somit langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Autor:
Ralf Ehmler – Finanzwirt College of business (CoB) –
ist seit 24 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche selbstständig tätig und befasst sich mit der Einrichtung von Versorgungswerken für GmbH-Geschäftsführer und AG Vorständen und deren Unternehmen. Zusätzlich, oder aber kombiniert mit den Versorgungswerken wird eine fondsbasierte Vermögensverwaltung angeboten.
e-Mail: ralf.ehmler@fairtrade-fonds.de / www.fairtrade-fonds.de