Unabhängig von einer Krisensituation gibt es durch das neue StaRUG-Gesetz und durch neue Prüfungsstandards neue Pflichten für Geschäftsführung, Vorstand sowie für Beiräte, Aufsichtsräte und Gesellschafter.
Zu den neuen gesetzlichen Pflichten gehört das Monitoring der Durchfinanzierung für mindestens 24 Monate und die Notwendigkeit zum Aufbau eines Krisenfrüherkennungssystems bzw. Risikomanagementsystems.
Diese Veränderungen sind vielen noch nicht bekannt, die neuen Anforderungen bestehen gleichwohl.
Die auf GF- und Vorstandsebene tätigen Interim Manager Dr. Gerhard Osenberg, Harald H. Meyer und Marcus Bruening haben die wichtigsten Themen aus der neuen Rechtslage vertieft und notwendige Konsequenzen abgeleitet.
StaRUG – EIP Quick Check: Haftung vermeiden, Resilienz erhöhen
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