Mandatsdauer und Abberufung

Experte: Prof. Dr. Jan Lieder Amtsniederlegung ist jederzeit möglich, nur nicht zur Unzeit (Ausnahme: Krankheit o.ä.) Mandatsdauer: Maximal 5 Jahre Wiederbestellung möglich Abberufung von Anteilseignervertretern: Gewählte Mitglieder: Abberufung durch Hauptversammlung...
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