Besonderer rechtlicher Rahmen für Institute

Experte: – Das Risikomanagement wird im Wesentlichen von folgenden Gesetzen und Verordnungen abgesteckt: § 25a Kreditwesengesetz (KWG)Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)Handelsgesetzbuch (HGB)Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel II &...

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Experten: Prof. Dr. Stefan Siepelt, Dr. Eberhard Vetter Zwingende Wahl eines Vorsitzenden und mindestens eines Stellvertreters Koordination und Leitung der Arbeit des Aufsichtsrats Repräsentation des Aufsichtsrats, ggf. Investorendialog Ansprechpartner des...
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