Praxisfall: Vorstandsvergütung (Auflösung)

Experte: Dr. Eberhard Vetter Kein Problem, der Aufsichtsratsvorsitzende darf über die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden entscheiden. 2. Kein Problem, was sind schon 300.000 Euro verglichen mit dem immensen Imageschaden? 3. Der Aufsichtsratsvorsitzende muss einen...
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