Integrierte Unternehmensplanung in Kapitalgesellschaften

Experte: Prof. Dr. Werner Gleißner

Ordnungsgemäße Unternehmensplanung muss betriebswirtschaftliche in gesetzliche Anforderungen integrieren. Maßgeblich ist für jede unternehmerische Entscheidung die Business Judgement Rule, die an das Kriterium der kaufmännischen Sorgfalt anknüpft. Grundlage jeder Entscheidung ist zunächst die Unternehmensstrategie, welche eindeutig und dokumentiert sein muss. Basierend darauf können operative Planungen vorgenommen werden, die jeweils spezifisch erwartete Ergebnisse und Risiken realistisch bewerten. Für jeden zugrunde gelegten Erwartungswert sollte transparent dargestellt werden, welche Annahmen zugrunde gelegt wurden und warum.

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