Ordnungsgemäße Unternehmensplanung muss betriebswirtschaftliche in gesetzliche Anforderungen integrieren. Maßgeblich ist für jede unternehmerische Entscheidung die Business Judgement Rule, die an das Kriterium der kaufmännischen Sorgfalt anknüpft. Grundlage jeder Entscheidung ist zunächst die Unternehmensstrategie, welche eindeutig und dokumentiert sein muss. Basierend darauf können operative Planungen vorgenommen werden, die jeweils spezifisch erwartete Ergebnisse und Risiken realistisch bewerten. Für jeden zugrunde gelegten Erwartungswert sollte transparent dargestellt werden, welche Annahmen zugrunde gelegt wurden und warum.
Integrierte Unternehmensplanung in Kapitalgesellschaften
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- Aktiengesetz § 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
- Aktiengesetz § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
- Aktiengesetz § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
- Aktiengesetz § 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
- Aktiengesetz § 108 Beschlußfassung des Aufsichtsrats
- Aktiengesetz § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- Aktiengesetz § 110 Einberufung des Aufsichtsrats
- Aktiengesetz § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
- Europäische Initiativen – Ihre Meinung zu europäischen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie § 5a
- Handbuch für kommunale Aufsichtsräte
- Kommunalverfassungen
- Niedersächsiches Kommunalverfassungsgesetz
- Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
- Berliner Bezirksverwaltungsgesetz
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Bezirksverwaltungsgesetz Hamburg
- Hessische Gemeindeordnung
- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverfassung Bremen
- Kommunalselbstverwaltungsgeset
z des Saarlandes - Sächsiche Gemeindeordnung
- Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
- Thüringer Kommunalordnung
Haushaltsordnungen
- Haushaltsordnungen
- Haushaltsgrundsätzegesetz
- Bundeshaushaltsordnung
- LHO Niedersachsen
- LHO NRW
- LHO Thüringen
- LHO Brandenburg
- LHO Hamburg
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- LHO Berlin
- LHO Schleswig-Holstein
- Sächsiche Haushaltsordnung
- LHO Sachsen-Anhalt
- LHO Mecklenburg-Vorpommern
- LHO Bremen
- Bayerische Haushaltsordnung
- LHO Baden-Württemberg
- LHO Saarland
- LHO Rheinland-Pfalz