Aufsichtsräte in Unternehmen der öffentlichen Hand -Praxisnahe Qualifizierungs-Strategie

22. Mrz. 2024 | Der Aufsichtsrats-Blog, Kapitalgesellschaften, Management

Blogbeitrag von Dr. Viktoria Kickinger, Geschäfsführerin Directors Academy, Aufsichtsrätin in kapitalmarktorientierten Unterenehmen ebenso wie in Unternehmen im Bereich der öffentlichen Hand

Die politische Besetzung der Aufsichtsräte, eine Praxis, die tief in den demokratischen Werten unserer Gesellschaft verwurzelt ist, bringt eine vielfältige Gruppe von Individuen zusammen. Während viele von ihnen wertvolle Erfahrungen und Fachkenntnisse einbringen, gibt es auch solche, die unvorbereitet in ihre Rollen starten. Die daraus resultierende Diskrepanz in der Qualifikation der Mitglieder kann die Effizienz und Effektivität der Aufsichtsratsarbeit erheblich beeinträchtigen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen, empfiehlt sich ein einheitliches Qualifikationsniveau für alle Aufsichtsratsmitglieder in öffentlichen Unternehmen. Inspiriert von den strengen Regelungen im Finanzsektor, schlage ich vor, eine Frist von sechs Monaten einzuführen, innerhalb derer neue Mitglieder die notwendigen Kenntnisse erwerben müssen. Dieser Prozess soll durch einen strukturierten Weiterbildungsnachweis, ähnlich einem Zertifikat, belegt werden.

Die Verantwortung für die Qualifikation und Weiterbildung der Aufsichtsratsmitglieder liegt auf drei Ebenen:

  1. Eigenverantwortung des Mitglieds: Die Initiative zur persönlichen Weiterbildung ist unerlässlich.
  2. Verantwortung des Entsenders: Kommunen und andere entsendende Stellen müssen sicherstellen, dass ihre Kandidaten über das notwendige Grundwissen verfügen.
  3. Aufsichtsratsvorsitzende: Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen, um Defizite in der Qualifikation zu beheben.

Die Kostenübernahme für die erforderliche Qualifizierung sollte dabei nicht den Mitgliedern selbst auferlegt werden. Stattdessen empfehlen Governace Kodizes, dass Kommunen oder die Unternehmen selbst diese Investition in ihre Führungskräfte tragen.

Wir stehen vor einer beispiellosen Chance, die Führung öffentlicher Unternehmen durch einheitliche Standards in der Aufsichtsratsqualifikation zu stärken. Die Einführung einer Sechs-Monats-Frist und eines Weiterbildungsnachweises ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder nicht nur der Funktion nach, sondern auch in der Praxis qualifiziert sind.”

Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Kompetenz und Integrität von Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen zu sichern und das Vertrauen in ihre Führung weiter zu stärken. In einem Superwahljahr, das mit Veränderung und Erneuerung einhergeht, ist es an der Zeit, die Weichen für eine Zukunft zu stellen, in der qualifizierte Aufsichtsräte die Norm sind.

Dr.Viktoria Kickinger, Aufsichtsrätin in kapitalmarktorientierten Unterenehmen ebenso wie in Unternehmen im Bereich der öffentlichen Hand

Geschäfsführerin Directors Academy, Hamburg

Dr. Viktoria Kickinger Directors Academy #aufsichtsrat

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