Dreiteilige Blog-Serie zum Thema “Bitcoin in der Rechnungslegung”
Gastbeitrag von Tobias Nielsen, Unternehmensrecht Aktuell GbR
Mit der Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung hat sich der ECON-Ausschuss des EU-Parlamentes kürzlich dazu entschieden, einen Verordnungsvorschlag vorzulegen, der Kryptowährungen wie Kapitalanlagen behandelt und reguliert. Dieser Entscheidung ist, aus unten aufgeführten Gründen, im Großen und Ganzen zuzustimmen. Dabei gibt es allerdings eine entscheidende Ausnahme: die älteste und nach Marktkapitalisierung stärkste Kryptowährung Bitcoin. Die Einordnung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist für den Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Bilanzierung entsprechender Positionen relevant. Allerdings sollten die Entwicklungen in diesem Bereich auch im Hinblick auf die Nutzung im operativen Geschäft genau im Auge behalten werden.
Funktionsweise von Kryptowährungen
Ein „Coin“ einer Kryptowährung ist eine Wertrepräsentation. Diese Wertrepräsentation ist einer Nutzeradresse (public key) eindeutig zugeordnet. Zugriffsrechte hat nur der Nutzer, der den zum public key passenden private key hat. Die Informationen über die im Netzwerk vorhandenen Coins sowie deren Eigentümer und Transaktionen sind in abgrenzbaren Informationsblöcken kryptographisch verschlüsselt gespeichert. Bitcoin verwendet das Hash-Verfahren zur Verschlüsselung. Hierbei wird aus dem gesamten Inhalt eines Blocks, inklusive Zeitstempel der Erstellung, in einem nicht umkehrbaren Verfahren eine Zeichenkette erzeugt. Jeder Block verweist jeweils auf den Hash-Wert des zeitlich vorhergehenden Blocks. Aus dieser Methodik leitet sich der Begriff Blockchain her. Neue Blöcke werden durch Mining erzeugt und durch ein vorab feststehendes Konsensusprotokoll validiert. In Blockchain-Netzwerken gibt es keine Server, es sind reine Peer-to-Peer-Netzwerke. Die gesamte Blockchain steht allen Teilnehmern mit denselben Rechten zur Verfügung. Da die Blöcke sich gegenseitig validieren und auch die Zeit
Extrem wichtig sind beim konkreten Aufbau des einzelnen Netzwerkes zwei Aspekte: das Recht zum Protokollzugriff und das Konsensusprotokoll. Blockchains basieren letztendlich auf einem gewissen Programmcode (Protokoll). Soll eine Blockchain als fälschungssicher betrachtet werden, ist entscheidend, dass Zugriffe auf das Protokoll nur nach vorab festgelegten Konsensusregeln des Netzwerkes möglich sind. Hat eine zentrale Instanz, etwa ein Unternehmen, ständigen Zugriff auf das Protokoll, so kommt es auf dessen Glaubwürdigkeit an. Die Blockchain-spezifische Sicherheit entfällt dann allerdings. Bitcoin ist derzeit die einzige relevante Kryptowährung mit technisch streng limitiertem Protokollzugriff, sodass keine einzelne Person oder Institution ohne Zustimmung des Netzwerkes als solchem auf die Protokolle zugreifen kann. Bei anderen Blockchains, wie beispielsweise Ethereum, wird die Blockchain von einer zentralen Instanz verwaltet, die auf den Programmcode der Protokolle zugreifen kann. Dies reduziert die Sicherheit der Blockchain, da Vertrauen in die administrierende Instanz erforderlich ist.
Der andere wichtige Sicherheitsfaktor ist die Art des Konsensusprotokolls, also die Stimmrechte der einzelnen Teilnehmer des Netzwerkes (Nodes) bei der Validierung neuer Blöcke. Die beiden häufigsten Ansätze für ein Konsensusprotokoll sind die Proof-of-Work- und die Proof-of-Stake-Methode. Proof of Work bedeutet, dass sich die Stimmrechte nach der zum Netzwerk beigesteuerten Energiemenge für vergangene Mining-Aktivitäten bemessen. Das bedeutet: jede Node, die irgendwann einmal Mining betrieben hat, hat unveräußerliche Stimmrechte. Proof of Stake hingegen bezeichnet die Zuweisung von Stimmrechten nach Anteilen an der Kapitalisierung des Netzwerkes, letztendlich also nach gehaltenen Coins. Solche Netzwerke sind für Übernahmen anfällig, da einzelne Nutzer sich durch reinen Kapitaleinsatz einen Großteil der Stimmrechte sichern können.
Bitcoin verwendet ein Proof-of-Work-Protokoll, auf das nur nach den strengen Vorgaben des Netzwerkes zugegriffen werden kann. Dies macht das Bitcoin-Netzwerk zum einen manipulationssicher, sowohl auf technischer als auch finanzieller Ebene (Zuordnung und Menge der Coins), zum anderen wirklich dezentral und damit neutral.
Im zweiten Teil wird es um die Frage gehen, warum Bitcoin eine echte Währung ist, wahrscheinlich sogar eine bessere als Euro oder Dollar.
Autor: Tobias Nielsen
Unternehmensrecht Aktuell ist ein juristischer Fachblog, begründet von Johannes Kurzbuch und Tobias Nielsen.