Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist ein entscheidendes Instrument zur Regelung und Verbesserung der Unternehmensführung und Überwachung in Deutschland. Eine seiner wichtigen Bestimmungen betrifft das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. Dieses Profil hat eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer diversifizierten und qualifizierten Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie bei der Sicherstellung seiner Unabhängigkeit.
Die Funktion des Kompetenzprofils / Geeignete Aufsichtsratsmitglieder finden
Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, wie in der Empfehlung in C.1 des DCGK festgelegt, dient als Hilfsinstrument und Richtschnur für die abstrakte Zusammensetzung sowie die konkrete Besetzung des Aufsichtsrats. Dies bedeutet, dass es als Leitfaden für die Identifizierung und Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern dient. Es stellt sicher, dass der jeweilige Aufsichtsrat über die für ihn konkret erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügt, um seine Aufgaben effektiv wahrzunehmen.
Ein wesentlicher Aspekt des Kompetenzprofils gemäß C.1 Satz 3 des DCGK ist, dass die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die in diesem Profil definierten Ziele berücksichtigen sollen. Dies bedeutet, dass die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern in Übereinstimmung mit den im Profil festgelegten Kriterien erfolgen sollte.
Inhalt des Kompetenzprofils / Qualifikation, Diversität und Verhältnis zum Anteilseigner
Das Kompetenzprofil gemäß C.1 Satz 1 und 2 des DCGK sollte folgende Elemente enthalten:
- Konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums: Dies bezieht sich auf die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die die Aufsichtsratsmitglieder mitbringen sollten. Diese Ziele sollten in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens definiert werden.
- Beachtung der Diversität: Der Aufsichtsrat sollte sicherstellen, dass seine Mitglieder unterschiedliche berufliche Hintergründe, Erfahrungen und Perspektiven repräsentieren. Dies fördert eine ausgewogene Entscheidungsfindung und trägt zur Vermeidung von Gruppendenken bei.
- Aussage zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner: Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sollten ihre Unabhängigkeit in Bezug auf das Unternehmen und seine Geschäftsführung erklären. Dies stellt sicher, dass sie in der Lage sind, objektive Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse der Aktionäre stehen.
Die Aufgabe des Kompetenzprofils / Einfluss auf die Mandatsbesetzung
Das Kompetenzprofil hat zwei wichtige Aufgaben gemäß C.1 Satz 3 des DCGK:
- Berücksichtigung bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung: Bei der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten sollte das Profil als Leitfaden dienen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten die im Profil festgelegten Anforderungen erfüllen.
- Ausfüllung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium: Es liegt in der Verantwortung des Aufsichtsrats, sicherzustellen, dass das Gremium als Ganzes die im Profil definierten unterschiedliche Ziele erreicht. Dies erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
Transparenz und Veröffentlichung
Gemäß § 289 f Abs. 2 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sollte der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Dies gewährleistet Transparenz und ermöglicht den Aktionären, die Einhaltung der im DCGK festgelegten Bestimmungen und des konkret definierten Kompetenzprofils zu überprüfen.
Insgesamt ist das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats eine zentrale Komponente des DCGK. Es trägt dazu bei, die für das jeweilige konkrete Unternehmen erforderlichen Qualifikationen, die Diversität und die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat sicherzustellen und damit insgesamt die gute Unternehmensführung zu fördern. Die Beachtung und Umsetzung dieses Profils sind entscheidend für die Effektivität und Vertrauenswürdigkeit von Aufsichtsräten in deutschen Unternehmen.
Verfasser: Directors Academy (Redaktion)
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