Mai 2023: Hinweisgeberschutz-Gesetz tritt in Kraft

28. Mrz. 2023 | Der Aufsichtsrats-Blog, Management

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern hat eine wichtige Bedeutung für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen. Ein Hinweisgeber ist jemand, der auf Missstände hinweist, indem er in eine Trillerpfeife bläst (“to blow the whistle”). Ziel ist es, Missstände möglichst rechtzeitig aufzudecken und damit negative Konsequenzen zu vermeiden.

Bisher war das Risiko für Hinweisgeber sehr hoch, da es keinen ausreichenden Schutz vor Kündigung oder anderen persönlichen Nachteilen gab. Mit der Einführung der EU-Richtlinie und des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern hat sich dies nun geändert. Die EU-Richtlinie wurde zwar schon Ende 2019 eingeführt, das geltende Hinweisgeberschutzgesetz für Deutschland wird jedoch erst im Mai 2023 in Kraft treten.

Die neuen Regelungen betreffen Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigten sowie Behörden in Kommunen, Gemeinden und Städten ab 10.000 Einwohnern. Ab dem 2. Quartal 2023 müssen diese Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten, um Hinweise von Mitarbeitern entgegenzunehmen. Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen sofort handeln. Verstöße gegen die Richtlinie werden als Ordnungswidrigkeit betrachtet und können erhebliche Geldbußen für Unternehmen zur Folge haben. Hinweisgeber müssen ebenfalls mit Strafen rechnen, falls ihre Meldungen falsch sind. Der Bußgeldrahmen beträgt – je nach Verstoß – bis zu 100 TEUR.

Typische Fälle, über die Hinweisgeber berichten, sind Korruption, Bestechung, Insiderhandel, Missbrauch von Daten, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Gesetzesverstöße und Straftaten. Diese Meldungen sind wichtig, um Missstände aufzudecken und den Schaden für Unternehmen und Mitarbeiter zu minimieren.

Für Unternehmen bietet die neue Richtlinie den Vorteil, unlautere Aktionen des Managements zu vermeiden und rechtzeitig auf Missstände reagieren zu können. Mitarbeiter profitieren davon, dass sie ohne Angst vor Kündigung oder anderen Nachteilen Missstände aufzeigen können. Dadurch wird das Vertrauen in das Unternehmen gestärkt und Imageschäden können vermieden werden.

Als Aufsichtsrat ist es wichtig, über die Rolle im Hinweisgeberschutz informiert zu sein. Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen, die von der EU-Richtlinie erfasst werden. Daher sollten Aufsichtsräte sicherstellen, dass ihre Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ein wichtiger Schritt ist, um Missstände aufzudecken und Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zu schützen.

Aufsichtsrats-Blog durchsuchen

E-Mail-Newsletter

Directors Essentials

Mit dem kostenlosen Governance-Newsletter Directors Essentials erhalten Sie Wissenswertes aus der Welt der Corporate Governance: Von aktueller Rechtsprechung und neuen Regularien bis hin zu Veranstaltungshinweisen.

Newsletter abonnieren

* Pflichtfeld
Ich interessiere mich für Neuigkeiten im Bereich
WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner