Was Sie tun können, um Ihre Mitarbeiter:innen zu halten

28. Jun. 2022 | Der Aufsichtsrats-Blog, Kapitalgesellschaften, Management

Gastbeitrag von Anja Blau, Wir für Gesundheit – Das Netzwerk für Qualitätsmedizin

Arbeitgeber, die sich aktiv für die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden einsetzen, binden diese auch länger. Aber wie gelingt das?

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es schwer gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Diese dann langfristig zu halten, ist umso wichtiger. Die Kosten für eine Neubesetzung betragen sechs bis 24 Monatsgehälter. Da lohnt es sich, in Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zu investieren. Wenn diese Maßnahmen auch noch in die Gesunderhaltung der Belegschaft einzahlen – umso besser.

Zufriedene Mitarbeiter:innen bleiben länger im Unternehmen. Das Wichtigste, das Unternehmen für deren Zufriedenheit tun können, ist, ihren Beschäftigten ihre Wertschätzung auszudrücken. Das geht neben Gehalt auch über Benefits. Diese sind umso wirkungsvoller, je unmittelbarer sie bei den Mitarbeiter:innen ankommen. Und wenn sich Arbeitgeber dabei um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen kümmern, kommt das richtig gut an. Denn Gesundheit wird immer wichtiger.

Zusatzleistungen gibt es zuhauf. Angefangen vom Tankgutschein über aufladbare Kreditkarten bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV). Umfragen zeigen jedoch, dass mehr Geld nicht unbedingt mehr motiviert und zufriedener macht.

Für 37 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre eine betriebliche Krankenzusatzversicherung interessanter als etwa ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Diensthandy (INSA 2018). Auch im Vergleich mit Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge, von denen die Mitarbeiter:innen erst im Alter profitieren, könnte eine betriebliche Krankenzusatzversicherung attraktiver sein. Denn bKV-Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden. Zudem ist eine private Krankenzusatzversicherung häufig wesentlich teurer oder Arbeitnehmer:innen würden aufgrund von Branche oder Vorerkrankungen gar nicht erst aufgenommen.

Bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung wird meist nicht nach Vorerkrankungen gefragt – die sonst üblichen Gesundheitsfragen fallen hier weg. Denn der bKV-Vertrag wird zwischen Versicherer und Unternehmen abgeschlossen – also für eine Gruppe von Menschen. Dadurch kann der Versicherer das zu erwartende Krankheitsrisiko besser berechnen und die Gruppentarife zu besseren Konditionen anbieten als Einzeltarife.

Die PlusCard von „Wir für Gesundheit“ gibt es in vier Tarifen, zu festen Preisen. Im Tarif PlusCard premium etwa, bekommt ein:e Mitarbeiter:in für 21,48 Euro pro Monat Einbett-Komfortzimmer und Wahl-/Chefarztbehandlung. Neben den stationären Leistungen beinhalten alle PlusCard-Tarife den „Managed Care Service“: eine Service-Hotline, die sich kümmert – um Termine bei Expert:innen aus dem Qualitätsnetzwerk sowie die medizinische Zweitmeinung für alle Diagnosen. Zusätzlich beinhaltet die PlusCard eine Vorteilswelt mit attraktiven Sonderangeboten. Weil die PlusCard steuerlich als Sachlohn behandelt wird, ist sie innerhalb der 50,- Euro-Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei.

Die PlusCard ist ein Tarif des Debeka Krankenversicherungsvereins a. G.

Autorin: Anja Blau, Wir für Gesundheit – Das Netzwerk für Qualitätsmedizin

www.wir-fuer-gesundheit.de

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