EuGH: Keine Pflicht zur nachträglichen Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Gründung einer SE ohne Beteiligungsverfahren

EuGH: Keine Pflicht zur nachträglichen Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Gründung einer SE ohne Beteiligungsverfahren

Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 16. Mai 2024 (Rechtssache C-706/22) klargestellt, dass keine Verpflichtung besteht, das #Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren nachzuholen, wenn eine Europäische Aktiengesellschaft (#SE) ohne...
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